Liebe Eltern,
ich wurde durch Lehrkräfte darauf hingewiesen, dass einige Schülerinnen oder Schüler eine
Smartwatch in der Schule mit sich führen. Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile
bieten: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken. An Schulen jedoch bringen
diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:
1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten
verschickt und erhalten werden.
2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto–und Videofunktion sowie Diktierfunktion.
Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten
Foto–und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß
gegen das Recht am eigenen Bild.
3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den
Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über
eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet– und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die
aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt das laut
Hausordnung der Schule untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art
von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch
dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite www.schau–hin.info finden Sie weitere interessante
Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein.
Gern kann ich, falls Sie dies wünschen, auf der nächsten Schulelternratssitzung dieses Thema noch
einmal mit den Elternvertretern der Klassen besprechen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rehberger, Rn
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